MIT ANTIRUTSCHMATTEN AUF „NUMMER SICHER“ GEHEN!

FÜR JEDE LADUNG DIE RICHTIGE LÖSUNG

Ein erheblicher Teil aller Verkehrsunfälle im Gütertransport wird durch mangelhafte Ladungssicherung verursacht. Nach § 22 StVO ist jede Ladung so zu sichern, dass sie auch in Extremsituationen wie Vollbremsungen, starken Ausweichmanövern oder schlechten Straßenbelägen sicher auf dem Fahrzeug gehalten werden kann.
Ladungssicherung muss daher die erforderliche Sicherungskraft aufbringen, um die Ladung in solchen Situationen auf der Ladefläche zu halten.
Nach den gültigen Vorgaben für den Straßenverkehr ist jede Ladung nach vorn mit 80 % und zur Seite sowie nach hinten mit 50 % ihres Gewichtes abzusichern. Durch eine ausreichende Ladungssicherung soll verhindert werden, dass sich die Ladung aufgrund von Flieh- und Massenkräften, die insbesondere beim Bremsen oder in Kurven entstehen können, selbstständig macht.
Eine wichtige Komponente bei der Ladungssicherung ist die Reibungskraft, die bis zu einem gewissen Maß die Ladung auf der Ladefläche festhält und einer Ladungsverschiebung entgegenwirkt. Die Erhöhung der Reibkraft ist das effektivste Mittel in der Ladungssicherung.
Hier kommen die Antirutschmatten zur Anwendung: Mit ihren hohen Gleitreibbeiwerten reduzieren die Antirutschmatten "Basic", "Spezial", "Spezial plus" und "Protect" die Gleitfähigkeit auf glatten Ladeflächen. Die Rutschgefahr des Ladegutes wird kleiner, die erforderliche Vorspannkraft beim Niederzurren reduziert sich deutlich und dadurch auch die Anzahl der Zurrmittel. Das bedeutet Zeit- und Kostenersparnis.
Daher sind die Antirutschmatten "Basic", "Spezial", "Spezial plus" und "Protect" neben Zurrgurten das effektivste Hilfsmittel bei der Ladungssicherung und können unter nahezu jeder Art von Ladung eingesetzt werden.

DIE VIELSEITIGE ANTIRUTSCHMATTE

 

  

ANTIRUTSCHMATTEN - VORTEILE AUF EINEN BLICK

QUALITÄT – MIT SICHERHEIT

  • verschleißfest, langlebig, bis zur Ablegereife wiederverwendbar
  • dauerhafte Lösung
  • geprüfte Sicherheit, hohe Qualität
  • hoher Reibungskoeffizient
  • aus Recyclingmaterial hergestellt, daher umweltschonend
  • schnelle und einfache Handhabung, deshalb zeitsparend
  • kostensparend durch Reduzierung des Zurraufwandes

VERANTWORTUNG FÜR DIE SICHERUNG DER LADUNG

DIE RECHTSLAGE IST EINDEUTIG

Nach öffentlichem Recht (§ 22 StVO) sind der Fahrer, der Verlader und der Spediteur für die Ladungssicherung verpflichtet und verantwortlich.

  • Der Fahrzeughalter ist nach § 31 StVZO zur Ausrüstung des Fahrzeugs verpflichtet

Nach Handelsrecht (§ 412 HGB) sind es Absender und Frachtführer.

  • Der Absender ist nach § 412 HGB für die beförderungssichere Verladung verantwortlich.
  • Der Frachtführer ist nach § 412 HGB für die betriebssichere Verladung verantwortlich.

Bereits seit geraumer Zeit regeln die VDI 2700 und die DIN EN 12195 unter welchen Voraussetzungen die Ladung als ordnungsgemäß gesichert gilt.

SICHERUNGSGRUNDSÄTZE

BESCHLEUNIGUNGSKRÄFTEN ENTGEGENWIRKEN - DIESE WERTE MÜSSEN ERFÜLLT SEIN:

1,0 G = Gewichtskraft der Ladung


Die Ladung ist beim LKW-Transport nach den gültgen Vorschriften mit 50% des Ladungsgewichts nach hinten und zur Seite, sowie mit 80% des Ladungsgewichts nach vorne abzusichern. Beim Bahn- und Schiffstransport gelten entsprechend höhere Werte.

Hochwertige Antirutschmatten können die Erfüllung dieser Vorgaben enorm erleichtern.